AGB

§1 GELTUNGSBEREICH

AGB für Behandlungen

 

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Maya House of Beauty gelten

ausschließlich die nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). Diese

Bedingungen betreffen alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen, die zwischen Maya

House of Beauty und dem Kunden zustande kommen. Abweichende, entgegenstehende

oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht

Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich

zugestimmt.

 

§2 LEISTUNGEN

Bei Maya House of Beauty werden Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen

am Kunden ausgeführt.

 

§3 TERMINE

Die Dienstleistungen erfolgen auf Terminbasis. Den Kunden werden nach Angabe der vom

Kunden gewünschten Dienstleistungen Termine angeboten. Diese werden dann fest mit

Datum, Uhrzeit und den

gewünschten Dienstleistungen reserviert. Die Reservierung kann persönlich, telefonisch,

oder online per Chat geschehen. Sobald der Termin reserviert wurde, entsteht ein

Dienstleistungsvertrag.

Termine können, mit einer Frist von 48 Stunden im Voraus, ohne anfallende Zusatzkosten

verschoben, oder abgesagt werden.

Dies muss telefonisch oder schriftlich geschehen. Sollte der Kunde unentschuldigt fehlen,

oder nicht mindestens 48 Stunden vorher absagen und sollte der Termin deshalb nicht

stattfinden, ist Maya House of Beauty gemäß §615 BGB berechtigt vom Vertrag

zurückzutreten und Folgendes in Rechnung zu stellen:

• Bei nicht Erscheinen, oder Stornierung unter 48h vor der gebuchten Behandlungen,

fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der gebuchten Leistungen an

Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Bereits geleistete

Zahlungen können nicht verrechnet oder rückerstattet werden.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Sollte Maya House of Beauty einen Termin verschieben müssen, so wird der Kunde so

früh wie möglich hierüber informiert. Der Kunde kann dann entweder neuen Termin

vereinbaren oder den Termin kostenfrei stornieren. Sollte der Kunde den Termin bereits

angezahlt oder komplett bezahlt haben werden in diesem Fall sämtliche Gelder für nicht in

Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt. Maya House of

Beauty ist bemüht, die einzelnen Termine so zu planen, dass der jeweilige Termin

pünktlich begonnen werden kann. Aufgrund nicht absehbarer Ereignisse kann es jedochvorkommen, dass dem Kunden Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Schadensersatz

kann daraus nicht hergeleitet werden.

 

§4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen

Preisliste und werden bei telefonischer Bestellung, in der Regel vorab, mitgeteilt. Die

Rechnungsbeträge sind, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, vor

Leistungserfüllung fällig und in bar, per Überweisung,Kartenzahlung vor Ort oder per

PayPal zu bezahlen.

 

§5 GUTSCHEINE

Kunden können Gutscheine erwerben. Bezahlte Gutscheine können wie Bargeld für die

Bezahlung sämtlicher Dienstleistungen eingelöst werden.

 

§6 MINDERJÄHRIGE KUNDEN

An Kunden unter 16 Jahren können Dienstleistungen, nur mit schriftlichem Einverständnis

der Erziehungsberechtigten, durchgeführt werden.

 

§7 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELANZEIGE

Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunden, diesen unverzüglich mitzuteilen. Als

unverzüglich gilt es nur, wenn die Anzeige in schriftlicher Form, spätestens innerhalb von 3

Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, erfolgt. In diesem Fall besteht ein

Nachbesserungsanspruch, andernfalls besteht kein Gewährleistungsanspruch.

Im Übrigen richtet sich der Gewährleistungsanspruch des Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen.

Bietet Maya House of Beauty nach erfolgter Reklamation eine Nachbesserung an und wird

diese vom Kunden abgelehnt, so verzichtet der Kunde mit der Ablehnung gleichzeitig auf

jegliche Ansprüche bezüglich Gewährleistung, Nachbesserung oder Rückzahlung.

Vereinbart der Kunde auf ein Nachbesserungsangebot nicht innerhalb von 48 Stunden

einen Termin, so gilt dies ebenfalls als Ablehnung der Nachbesserung. Keine

Mängelansprüche bestehen, sofern es sich nur um unerhebliche Abweichungen von der

vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit handelt, oder wenn die Abweichungen auf

fehlerhaftes Verhalten seitens des Kunden zurückzuführen sind. Nachlässige Behandlung

mit nicht geeigneten hautkosmetischen Pflegemitteln, oder die nicht Einhaltung der

Pflegehinweise nach der Behandlung durch den Kunden, führt ebenfalls zum Verlust von

jeglichen Gewährleistungsansprüchen seitens des Kunden.

Werden vom Kunden selbst, oder von Dritten, nach der Behandlung Änderungen der

behandelten Stellen vorgenommen, führt dies ebenfalls zum Verlust von jeglichen

Gewährleistungsansprüchen, seitens des Kunden, und das Nachbesserungsrecht entfällt

ebenfalls.

 

§8 PERSÖNLICHE ANGABEN

Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die

professionelle Durchführung der Dienstleistung sind, an Maya House of Beauty , vor der

Behandlung, weiterzugeben.

Diese Daten werden in elektronischer oder schriftlicher Form in einer Kundendatei

gespeichert und nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung, oder zu eigenen

Werbezwecken unter Berücksichtigung der Datenschutzklausel eingesetzt. Die Daten

werden nicht an Dritte oder außenstehende Personen ohne schriftliche Einwilligung des

Kunden weitergeleitet.

 

§9 HAFTUNG

Maya House of Beauty übernimmt keine Haftung für Garderobe, Taschen, Gepäckstücke

und Wertgegenstände des Kunden. Gleiches gilt für evtl. Unverträglichkeiten und

Allergien, ob bekannt oder unbekannt. Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden

ausdrücklich gewünschten hautkosmetischen Behandlungen. Es besteht keine Haftung für

von Maya House of Beauty nicht zu vertretenden Umständen, z. B. Krankheit oder höhere

Gewalt, wie Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages

teilweise oder ganz Entgegenstehen.

 

§10 BESCHÄDIGUNGEN

Maya House of Beauty hat das Recht für alle vom Kunden verursachten Beschädigungen

Schadensersatz zu verlangen.

 

§11 Datenschutz, Markenschutz und Bilder

Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die

professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistung sind, an Maya House of Beauty

weiterzugeben.

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertrags

erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert und nur für den Zweck der zu

erbringenden Dienstleistung eingesetzt und gespeichert werden. Der Kunde stimmt der

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von Maya House of Beauty

vertraulich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandelt. Eine

Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht oder in Ausnahmefällen nur mit ausdrücklicher

Zustimmung des Kunden.

Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft

zu widerrufen. Maya House of Beauty ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der

personenbezogenen Daten des Kunden verpflichtet.

Die verwendeten Marken und Bilder sind geschützt und dürfen nicht ohne Erlaubnis von

Maya House of Beauty anderweitig verwandt werden. Für die bei einer Behandlung

aufgenommenen Bilder steht Maya House of Beauty das Copyright, ohne weitere

Einwilligung des Kunden, zu.

 

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

teilweise nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die

unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die rechtmäßig ist und dem Sinngehalt der

nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen finden ausschließlich auf Verträge über Schulungen

zwischen Frau Shadi Alleabaei, Inhaberin der Maya Akademie als Auftragnehmerin unddem/der Auftraggeber/in (im Folgenden: Auftraggeber) Anwendung. Die Angebote über

Schulungen und die nachfolgenden Bestimmungen richten sich ausschließlich an

Unternehmer, § 14 BGB.

(2) Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine

rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung

ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hierzu zählen auch

Personen, welche das betreffende Geschäft zur Aufnahme einer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen (Existenzgründer).

(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber

gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder

ergänzende Bedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten werden nicht anerkannt,

es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Vertragsparteien sind Frau Shadi Alleabaei, Inh. der Firma Maya Akademie als

Auftragnehmerin und der Auftraggeber, welcher sich aus der Anmeldung zur jeweils

gewählten Schulung ergibt.

(2) Die Auftragnehmerin erbringt zertifizierte Schulungsleistungen in den Bereichen der

Wimpernverlängerung, Wimpern -und Augenbrauenlifting, Microneedling und Aquafacial

nach näherer Maßgabe von § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Bei den Leistungen der Auftragnehmerin handelt es sich um Dienstleistungen gemäß

§§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.

(4) Der Vertrag über die jeweilige Schulung kommt durch Angebot und Annahme zustande,

§§ 145, 147 BGB. Die auf der Website der Auftragnehmerin angebotenen Schulungen

stellen jeweils verbindliche Angebote dar, welche der Auftraggeber durch die Anmeldung

zu den gewünschten Schulungen der Auftragnehmerin gegenüber persönlich, telefonisch,

schriftlich, per E-Mail, Online (z.B. WhatsApp, Instagram usw.), oder mittels des auf der

Website der Auftragnehmerin befindlichen Kontaktformulars verbindlich annimmt. Der

Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Auftraggebers bei der

Auftragnehmerin zustande.

 

§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin

(1) Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen, welche sich aus der Beschreibung der

jeweils gebuchten Schulung auf der Website der Auftragnehmerin ergeben.

(2) Die Teilnehmerzahl pro Einheit ist begrenzt. Die Auftragnehmerin legt die

Teilnehmerzahl pro Einheit jeweils individuell nach ihrem Ermessen fest.

(3) Darüber hinaus erbringt die Auftragnehmerin die folgenden Leistungen:

a) Bereitstellen der Schulungsunterlagen

b) Beantworten von Fragen zu den Schulungsinhalten via E-Mail, Chat und Lernplattform

c) unbegrenzte intensive Nachbetreuung.

d) Prüfung und Bewertung der jeweils abgelieferten Arbeiten nach bestem Wissen und

Gewissen

e) Startersets für alle angebotenen Schulungen.

(4) Die Auftragnehmerin stellt zur Durchführung praktischer und theoretischer Übungen

Papier und Übungsmaterial zur Verfügung. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht

verpflichtet, dem Auftraggeber ein Modell zur Durchführung praktischer Übungen auf

menschlicher Haut zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sein eigenes

Modell mitzubringen.

(5) Reichen die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Auftraggebers

nach der Einschätzung des Schulungspersonals für die Arbeit im menschlichen Gesicht

noch nicht aus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihm die Arbeit am menschlichen Modellzu verwehren.

(6) Die Zertifizierung erfolgt durch die Auftragnehmerin nach erfolgreichem Abschluss der

jeweiligen Schulung. Die jeweilige Schulung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der

Auftraggeber an der Schulung in dem vereinbarten Umfang teilgenommen und die in der

jeweiligen Schulung vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten in dem für

die Zertifizierung erforderlichen Maß erworben hat, was von der Auftragnehmerin nach

bestem Wissen und Gewissen anhand der vom Auftraggeber abgelieferten Arbeiten

geprüft und bewertet wird.

(7) Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache. Schulungsunterlagen sind in der Sprache

der Schulung auszuhändigen. Die Verwendung üblicher englischsprachiger Fachbegriffe

ist zulässig.

§ 4 Personal der Auftragnehmerin und Unterauftragnehmer

(1) Die Auftragnehmerin ist bei der Wahl der Personen frei, die sie zur Leistungserbringung

einsetzt. Sie trägt dafür Sorge, dass die von ihr eingesetzten Personen zur

Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit die Auftragnehmerin

dem Auftraggeber Personen namentlich benannt hat, die sie zur Leistungserbringung

einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der

namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten

Personen besteht nicht.

(2) Die von der Auftragnehmerin zur Leistungserbringung eingesetzten Personen

unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit

von der Auftragnehmerin eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des

Auftraggebers erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um

eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

(3) Die Auftragnehmerin kann ihre Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen.

Die Auftragnehmerin wird die Vereinbarungen mit ihren Unterauftragnehmern so

ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

§ 5 Termine und Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

(1) Sämtliche Schulungen werden ausschließlich auf Terminbasis angeboten. Die

zwischen den Parteien vereinbarten Termine sind verbindlich.

(2) Der Auftraggeber wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen, insbesondere

die vereinbarten Schulungstermine wahrnehmen. Bei der Terminfindung wird der

Auftraggeber mitwirken, indem er selbst Terminvorschläge macht oder auf die seitens der

Auftragnehmerin angebotenen Termine hin rechtzeitig und maximal 7 Tage nach

Terminangebot mitteilt, ob er diese wahrnehmen kann oder nicht. Über die ausdrücklich

genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen

erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin

erforderlich und allgemein üblich sind, und insbesondere

a) der Auftragnehmerin alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;

b) im Falle einer Online-Schulung die zur Teilnahme an der Schulung erforderlichen

technischen Mittel, Geräte, Netzwerke und Verbindungen vorzuhalten

c) die Anweisungen des Schulungspersonals unbedingt und ausnahmslos zu befolgen.

d) das zur praktischen Arbeit zur Verfügung gestellte Material, insbesondere das jeweilige

Modell mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln.

(3) Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung

nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert die Auftragnehmerin diese Leistungen beim

Auftraggeber unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen an. Die

Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich auf aus ihrer Sicht unzureichende

Mitwirkungsleistungen hinweisen.

(4) Sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde,erbringt der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungsleistungen unentgeltlich.

(5) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und

nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm

geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies

Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Auftragnehmerin hat, ist die

Auftragnehmerin von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die

entsprechenden Leistungsfristen der Auftragnehmerin verschieben sich um einen

angemessenen Zeitraum; bei verbindlich vereinbarten Terminen wird die Auftragnehmerin

von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Der Auftragnehmerin entstehende Mehraufwände

werden unbeschadet weiterer Rechte der Auftragnehmerin auf der Grundlage der

vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

(6) Verletzt der Auftraggeber die in (2) genannten Pflichten, ist er zum Ersatz des daraus

entstehenden Schadens verpflichtet.

(7) Falls der Auftraggeber die Schulung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht

antreten kann, darf diese einmalig innerhalb von drei Monaten ab Wegfall des

Hinderungsgrundes nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat sich zur Bestimmung eines

Nachholtermins mit der Auftragnehmerin in Verbindung zu setzen. Nach Ablauf von drei

Monaten ab Wegfall des Hinderungsgrundes verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf

die Leistung der Auftragnehmerin. Die gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug

finden Anwendung.

(8) Wurde die Schulung ohne festen Termin gebucht, kann diese innerhalb von zwei

Monaten nach Fälligkeit und Bezahlung der Gesamtvergütung begonnen werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Leistungen der Auftragnehmerin werden nach der jeweils auf der Website der

Auftragnehmerin angegebenen Gebühr für die jeweils ausgewählte Schulung pauschal

vergütet. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Findet die Schulung in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin statt, zählen hierzu

auch die Kosten für die Verpflegung der Auftraggeber. Die Bereitstellung des

Schulungsmaterials wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht anderweitig vereinbart.

(3) Der Auftraggeber kann mit der Auftragnehmerin bei Vertragsschluss auf seinen

Wunsch eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Diese bedarf zu ihrer

Wirksamkeit der Textform, wobei diese auch durch eine strengere Form gewahrt wird. Auf

den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung hat der Auftraggeber keinen Anspruch.

(4) Im Falle einer Überweisung ist der Eingang auf dem Konto der Auftragnehmerin für die

Einhaltung der Zahlungsfrist maßgeblich. Der Restbetrag der Vergütung ist spätestens

zum jeweils vereinbarten Schulungstermin fällig, es sei denn es liegt eine anderslautende

ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung, insbesondere eine

Ratenzahlungsvereinbarung, vor; in diesem Fall bestimmt sich die Fälligkeit nach dieser

Vereinbarung.

(5) Erfolgte bei bereits gebuchter Schulung noch keine Terminvereinbarung, wird die

Gesamtvergütung spätestens zwei Monate nach Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung

fällig.

(6) Solange der Auftraggeber sich mit einer fälligen (Teil-)Zahlung in Verzug befindet, ist

die Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht befreit. Fristen für die Leistungserbringung

durch die Auftragnehmerin beginnen in diesem Fall nicht zu laufen. Der Verzug endet erst

mit vollständigem Ausgleich der offenen (Teil-)Zahlung. Maßgeblich für den Zeitpunkt der

Verzugsbeendigung ist der Eingang der (Teil-)Zahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin

bzw. der Zeitpunkt der Barzahlung.

(7) Befindet sich der Auftraggeber im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung mit mehr als

zwei fälligen Raten oder mit zwei fälligen, aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, wird der

sodann noch offene Restbetrag sofort insgesamt zur Zahlung fällig.
§ 7 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.

 

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme, wie in § 2 Abs. 4 beschrieben

zustande. Er endet, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden. Die

ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den

gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte

Leistungen sind zu vergüten.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu

kündigen, wenn sich der Auftraggeber im Fall der Ratenzahlung mit zwei fälligen,

aufeinanderfolgenden Raten in Verzug befindet und zuvor erfolglos abgemahnt wurde.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu

kündigen, wenn der Auftraggeber trotz vorheriger Abmahnung

a) schuldhaft Vertragspflichten verletzt

b) schuldhaft gegen die AGB verstößt

c) Anweisungen des Schulungspersonals trotz Abmahnung nicht befolgt

(5) Die Auftragnehmerin ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

der Auftraggeber eine vorsätzliche Straftat gegenüber dem Schulungspersonal begeht.

(6) Wird die Kündigung der einen Vertragspartei durch vertragswidriges Verhalten der

anderen Vertragspartei veranlasst, so ist diese zum Ersatz des durch die Aufhebung des

Schulungsvertrags entstehenden Schadens, insbesondere des Verdienstausfalls,

verpflichtet.

(7) Bricht der Auftraggeber die Schulung vorzeitig ab oder kündigt er, ohne hierzu

gesetzlich berechtigt zu sein, finden die gesetzlichen Regelungen über den

Annahmeverzug Anwendung.

 

§9 Rücktritt durch den Kunden vor Schulungsbeginn:

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Schulung von dem Vertrag unter den

angegebenen Voraussetzungen zurücktreten.

a) Rücktritt ab 30 Tage vor Schulungsbeginn: 20% des Schulungspreises

b) Rücktritt ab 14 Tage vor Schulungsbeginn: 60% des Schulungspreises

c) Rücktritt ab 5 Tage vor Schulungsbeginn: 100% des Schulungspreises

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB bleibt

hiervon unberührt

 

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung bzw. mit Zahlung der Vergütung

entsprechend der zwischen den Parteien geschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung

erhält der Auftraggeber an den Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares, einfaches,

räumlich und zeitlich auf die Durchführung der Schulung beschränktes Recht, die

Schulungsunterlagen für die Teilnahme an der Schulung zu nutzen.

(2) Die Schulungsunterlagen stehen im Eigentum der Auftragnehmerin.

(3) Das Nutzungsrecht nach Abs. 1 umfasst nicht das Recht, Abänderungen,

Übersetzungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen und für eigene

interne Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist zur Speicherung und Vervielfältigung nicht

berechtigt.

(4) Der Auftraggeber hat kein Nutzungsrecht an den Werbetexten, Anzeigen, Bildern,

anderen Texten, Einwilligungserklärungen, Schulungsinhalten und sonstigem geistigemEigentum der Auftragnehmerin. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe des in S. 1

dieses Absatzes benannten geistigen Eigentums der Auftragnehmerin ist dem

Auftraggeber untersagt.

(5) Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(6) Bei Verletzungen der Bestimmungen des § 9, behält sich die Auftragnehmerin vor,

Strafanzeige gegen den Auftraggeber zu erstatten und entsprechend Strafantrag zu

stellen.

(7) Der Auftraggeber ist zum Ersatz des durch die Verletzung der Bestimmungen des § 9

entstandenen Schadens verpflichtet.

 

§ 11 Leistungsstörungen

(1) Die Auftragnehmerin behält ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, wenn sie für

eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch höhere Gewalt oder einen in ihrer Person

liegenden Grund ohne ihr Verschulden an der Leistungserbringung verhindert wird. Die

Auftragnehmerin muss sich in diesem Fall den Betrag anrechnen lassen, welcher ihr für

die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden

Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

(2) Im Falle des Abs. 1 werden zwischen den Vertragsparteien Ersatztermine vereinbart.

Ist die Vereinbarung eines Ersatztermins nicht möglich und hat diesen Umstand weder die

Auftragnehmerin, noch der Auftraggeber zu vertreten, wird die Auftragnehmerin von ihrer

Leistungspflicht frei. Die Auftragnehmerin behält in diesem Fall ihren Anspruch auf einen

ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung. Soweit die

Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht befreit ist, wird dem Auftraggeber die im Voraus

bezahlte (Teil-)Vergütung erstattet.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. außerordentlich

zu kündigen soweit sie die für die Durchführung der jeweiligen Schulung erforderliche

Ware trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unverschuldet

nicht erhält. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht

rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren und, wenn sie deshalb zurücktreten bzw.

kündigen will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Auftraggeber steht

infolge der Information der Auftragnehmerin ein Rücktrittsrecht zu. Die Rückabwicklung

richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 12 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin gemäß den

gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur, sofern es sich um die

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung der

Auftragnehmerin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine

wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die

andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden

Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen

Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

 

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses

Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils

anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln.Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt

behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt,

mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang

mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die

Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen

bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene

Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit

verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger

überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern

gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die andere Partei vor der Offenlegung

vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche

Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen

der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die

Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder

Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß

gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein

bekannt wurden;

b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne

Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der

Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche

vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei

herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die

eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im

Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags

sowie für einen Zeitraum von (Anzahl)20 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen,

Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung

entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der vom Auftragnehmer zur

Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit

hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt

werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

 

§ 14 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze

einhalten.

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung

personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien

vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten

im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO24 abschließen.

 

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussdes UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern

die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.

(3) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik

Deutschland, so ist der Sitz der Auftragnehmerin nicht-ausschließlicher Gerichtsstand.

Verlegt der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach

Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist

Gerichtsstand für Klagen gegen den Auftraggeber der Sitz der Auftragnehmerin. Im

Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für

das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von

Zahlungsansprüchen.

(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrags müssen als solche

ausdrücklich gekennzeichnet sein und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,

soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Schriftform wird

insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit

in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

(4) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen

oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich

möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie

vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die

Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.

Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

§ 16 Ausschluss des Widerrufsrechts für digitale Produkte und Online-Schulungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten sowie

bei Online-Schulungen gemäß § 356 Abs. 5 BGB ausgeschlossen ist, sobald der 

Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat und der Kunde

ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der

Widerrufsfrist begonnen wird. Der Kunde bestätigt zudem, dass ihm bewusst ist, dass

er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.


Bei rein digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert

werden, erlischt das Widerrufsrecht ebenfalls, sobald der Kunde der

Vertragsausführung zustimmt und bestätigt, dass er Kenntnis vom Verlust des

Widerrufsrechts hat.

(Stand: 4.12.2025)

 

Rückgabe & Widerrufsbedingungen Produkte 

Kundinnen und Kunden haben das Recht, ungeöffnete und unbenutzte Produkte

innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an uns zurückzugeben.

Voraussetzung für eine Rückgabe ist, dass sich die Produkte in ihrem originalen,

ungeöffneten Zustand befinden. Das bedeutet insbesondere, dass die Plastik- bzw.

Versiegelungsverpackung nicht geöffnet oder beschädigt wurde. Nur so kann

gewährleistet werden, dass die Ware hygienisch einwandfrei und unbenutzt ist.


Produkte, deren Originalverpackung geöffnet, beschädigt oder entfernt wurde, sind

aus hygienischen und qualitativen Gründen von der Rückgabe

ausgeschlossen.Ausnahmen von der Rückgabe


Von der Rückgabe ausgeschlossen ist unsere Diamond Pinching Pinzette

Aufgrund der sensiblen Diamantbeschichtung sowie des hohen Qualitätsanspruchs

kann nicht garantiert werden, dass eine zurückgesendete Pinzette unbenutzt ist. Um

die Qualität und Hygiene unserer Produkte sicherzustellen, ist dieses Produkt

grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

Ablauf der Rückgabe:

Wenn Sie eine Rückgabe vornehmen möchten, kontaktieren Sie bitte vorab unseren

Kundenservice unter: kontakt@mayahouseofbeauty.de

 

Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie die Rücksendeinformationen.

Die Rücksendekosten trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Käufer.

Sobald die Ware bei uns eingegangen und geprüft wurde, erfolgt die Rückerstattung

über die ursprünglich verwendete Zahlungsmethode.

 

(hinzugefügt: 06.03.2026)